VORSORGEUNTERSUCHUNGEN

sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Kinder und Jugendliche. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern. Die U1 erfolgt direkt nach der Geburt. Verlässt das Neugeborene das Krankenhaus, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen.
Das Untersuchungsheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.

Bei der U1 werden unmittelbar nach der Geburt die Vitalität des Neugeborenen überprüft und äußere Fehlbildungen festgestellt. Wenn Sie in einer Klinik entbinden, führt das Krankenhausteam die beiden Untersuchungen durch. Weiterer Bestandteil dieser Untersuchung ist ein Hör-Screening, denn unentdeckte Hörstörungen beeinträchtigen auch die Sprachentwicklung. Diese einfache und schmerzlose Untersuchung wird in den ersten drei Tagen nach der Geburt durchgeführt. Ob das Baby wach ist oder gerade schläft, spielt bei dem Test keine Rolle: Zuerst überprüft der Arzt die natürlichen Reaktionen des Innenohrs auf Schallreize, die sogenannten otoakustischen Emissionen. Dazu wird eine winzige Sonde – ausgestattet mit einem Lautsprecher und einem hochsensiblen Mikrofon – in den Gehörgang eingeführt. Reagiert das Innenohr nicht auf den Schallreiz, werden weitere Tests durchgeführt.

Sollte das Baby tatsächlich ein Hör-Handicap haben, beraten die Eltern gemeinsam mit HNO- und Kinderärzten, welche Therapie sinnvoll ist und wann eine Hör- und Spracherziehung beginnen sollte.

Bei der U2, die zwischen dem 3. und 14. Lebenstag stattfinden sollte, werden Bewegungsapparat, Organe und Nervensystem auf Fehlbildungen und Funktionsstörungen gecheckt. Außerdem wird das erweiterte Neugeborenen-Screening durchgeführt: Ein wenig Fersenblut wird auf zwei Hormon- und zwölf Stoffwechselkrankheiten untersucht (unter anderem Phenylketonurie, Galaktosämie, Schilddrüsenunterfunktion), die gegebenenfalls unverzüglich behandelt werden können.

Zwischen der 3. und 8. Lebenswoche steht für Ihr Kind die U3 beim Kinderarzt an. Dieser wird die Organfunktionen überprüfen und den Erfolg von eventuell verordneten Maßnahmen aus den vorherigen Untersuchungen kontrollieren. Sie erhalten Ernährungshinweise, um Mundgesundheit und Zahnentwicklung Ihres Kindes zu fördern. Um Fehlentwicklungen der Hüftgelenke möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können, erfolgt bei der U3 ebenfalls eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Sonografie) der Hüften. Besonders achten wird der Arzt auf Ernährungszustand und Gewicht, eine altersgemäße Bewegung sowie Augenreaktionen und Hörvermögen.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Nimmt Ihr Kind an Gewicht zu?

– Trinkt es regelmäßig und zügig?

– Schreit es viel und schrill?

– Schwitzt es viel?

Zudem erhält Ihr Kind die erste Rotavirenimpfung.

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Bei der U4, die zwischen dem 2. und 4,5. Lebensmonat stattfindet, wird die Entwicklung von Motorik, Skelett und Nervensystem begutachtet. Der Arzt kontrolliert hier beispielsweise, ob Ihr Kind den Kopf kurze Zeit hochhalten kann, wenn es auf dem Bauch liegt oder ob es aufmerksam auf Geräusche reagiert. Bei der U4 wird außerdem überprüft, ob das Baby ein Spielzeug mit den Augen verfolgt oder schielt – und wie gut es ein Spielzeug halten kann. Bei dieser Untersuchung können zudem wichtige Erstimpfungen durchgeführt werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Saugen und Schlucken?

– Erbricht es häufig?

– Macht sich das Kind häufig steif?

– Ballt es seine Hände meist zur Faust?

– Lächelt es zurück, wenn sich ihm jemand freundlich zuwendet?

Bei der U5 ist Ihr Kind schon ein halbes Jahr alt. Seine Bewegungsmöglichkeiten und seine Geschicklichkeit haben enorme Fortschritte gemacht. Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen: Stützt sich Ihr Kind in der Bauchlage mit geöffneten Händen ab? Kann es mit den Händen greifen? Wie soll das Kind weiter sinnvoll ernährt werden? Auch bei der U5 erhalten Sie wieder Hinweise zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung. Dieser Arztbesuch kann mit Impfterminen verbunden werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Spielt Ihr Kind mit seinen Füßen?

– Dreht es sich vom Rücken auf den Bauch?

– Greift es nach Spielzeug, das in seiner Nähe liegt?

– Lacht es und gibt es Laute von sich?

Die U6 zwischen dem 9. und 14. Lebensmonat ist die letzte Vorsorgeuntersuchung im ersten Lebensjahr. Sie ist auf alle körperlichen und seelischen Merkmale gerichtet, besonders auf selbständiges Sitzen, Krabbeln und Essen, auf das Hören und die Sprachentwicklung sowie auf die Zahnpflege. Zudem wird die Entwicklung der äußeren Geschlechtsorgane überprüft. Ab dem 11. Monat kann Ihr Kind gegen weitere Krankheiten geimpft werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Greift Ihr Kind mit Daumen und Zeigefinger?

– Spricht es Doppellaute wie „Mama“ und „Papa“?

– Reagiert es auf laute Geräusche?

– Schaukelt es häufig hin und her?

– Wie reagiert es auf fremde Menschen?

Rund um das zweite Lebensjahr prüft der Arzt bei der U7 insbesondere, ob Ihr Kind allein gehen, sich bücken und wieder aufrichten, ob es richtig sehen und hören kann und wie es spricht beziehungsweise Gesprochenes versteht.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Reagiert Ihr Kind auf einfache Fragen?

– Zeigt es beispielsweise auf Körperteile, nach denen gefragt wird?

– Befolgt es einfache Aufforderungen?

– Kann es Zweiwortsätze bilden wie „Marie Hunger“?

– Kann es Treppen steigen?

– Schläft es durch?

Rund um das dritte Lebensjahr (U7a), zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat, sollen Sehstörungen (Schwachsichtigkeit), Verhaltensauffälligkeiten und Sprachentwicklungsstörungen frühzeitig erkannt werden, um sie rechtzeitig behandeln zu können.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Spricht Ihr Kind Drei- bis Fünfwortsätze?

– Spricht es seinen Vor- und Nachnamen?

– Schläft es nachts durch?

Rund um das vierte Lebensjahr werden bei der U8 (43. bis 50. Lebensmonat) neben der allgemeinen körperlichen Untersuchung Gehör und Augen untersucht, ein Zuckertest durchgeführt, die körperliche Geschicklichkeit getestet sowie Selbständigkeit, Sprachentwicklung und Kontaktfähigkeit überprüft.
Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Kann Ihr Kind allein essen?

– Beginnt es, sich allein anzuziehen?

– Spielt es konzentriert und auch mit anderen Kindern?

– Ist es tagsüber sauber?

Ab einem Alter von drei Jahren hat Ihr Kind zudem Anspruch auf Untersuchungen zur Zahnvorsorge.

Mit der U9 kurz nach dem 5. Geburtstag (58. bis 66. Lebensmonat) werden die Früherkennungsuntersuchungen abgeschlossen. Ihr Kind soll nun bald zur Schule gehen, daher wird der Arzt auch die Schulfähigkeit beurteilen und Ihnen Ratschläge geben, wie Sie die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes bis zur Einschulung gezielt fördern können. Dazu werden Haltungs-, Hör- und Sehfehler ausgeschlossen sowie das Sozial- und Sprachverhalten überprüft.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Erscheint Ihnen Ihr Kind auffällig ruhig oder aggressiv?

– Hat es Freunde?

– Kann es konzentriert spielen und basteln?

– Versteht es Rollenspiele?

– Nässt es noch oder zeitweise wieder ein?

– Spricht es flüssig und in vollständigen Sätzen?

– Kann es sich allein an- und ausziehen?

Die U10 findet im Alter von sieben bis acht Jahren statt. Hier geht es darum, Entwicklungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen, etwa ADHS, frühzeitig zu erkennen, damit Ihr Kind gegebenenfalls therapeutisch unterstützt werden kann. Natürlich stehen auch Standardtests zum Sehen und Hören, die Überprüfung von Urin, Blutdruck und des Impfstatus sowie ein EKG auf dem Programm.

Die U11 erfolgt im Alter von neun bis zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen mögliche Störungen bei Schulleistungen, Sozialisation und Verhalten. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten nimmt der Kinderarzt unter die Lupe. Darüber hinaus berät er zu Bewegung, Ernährung und Stress sowie zum Umgang mit Suchtmitteln.

Zwischen zwölf und 14 Jahren hat Ihr Kind Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Auch hier sollen Gesundheits- und Entwicklungsstörungen erkannt werden, vor allem Funktionsstörungen der Schilddrüse sowie Wachstumsstörungen, Fehlentwicklungen des Skelettsystems (zum Beispiel Skoliose), eine verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung, Unter- oder Übergewicht, Bluthochdruck und Haut- sowie Organerkrankungen. Diesen Termin sollte Ihr Kind ohne Ihre Begleitung wahrnehmen – es sei denn, es bittet darum.

Der Arzt wird den Jugendlichen zu Schulproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten befragen und ihn über individuelle Gesundheitsrisiken wie Rauchen, Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, gesundheitsschädigendes Ernährungs- und Bewegungsverhalten, aber auch über Fragen der Sexualität und Probleme der Pubertät kompetent aufklären. Zudem beurteilt er seine psychische Verfassung und ermittelt etwa, ob eine Essstörung vorliegt.

Bei der Jugendgesundheitsuntersuchung wird zudem der Impfstatus überprüft und gegebenenfalls nachgeimpft.

Die J2 soll Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-up bieten. Schließlich stehen in diesem Alter einige weitreichende Entscheidungen an, bei denen auch die Gesundheit eine Rolle spielen kann, zum Beispiel die Berufswahl. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Auch Haltungsstörungen können mit dem Start ins Berufsleben Probleme bereiten. Ebenso lassen sich Fragen zur Sexualität mit dem Jugendarzt oft leichter besprechen als mit den eigenen Eltern.